Wasserverbände im Rahmen des Anholter Vertrags

Die niederländischen Wasserverbände, die an Deutschland grenzen, haben eine lange Tradition des grenzüberschreitenden Austauschs mit verschiedenen Behörden in den benachbarten deutschen Bundesländern auf dem Gebiet der regionalen Wasserwirtschaft. Dieser Austausch begann mit der Einführung des Grenzvertrages zwischen Deutschland und den Niederlanden im Jahr 1960.

Mit diesem Vertrag wurde die ständige Grenzgewässerkommission  und mehrere Unterausschüsse für die verschiedenen grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebiete eingerichtet, diese Gremien tagen einmal pro Jahr.  Unter anderem durch die Einführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie haben sich die Kontakte intensiviert. Es sind mehrere grenzüberschreitende informelle Partnerschaften entstanden, wie z.B. die Grenzüberschreitende Plattform für regionale Wasserwirtschaft (GPRW) mit Sekretariat bei der EUREGIO in Gronau.

Darüber hinaus werden regelmäßig grenzüberschreitende Projekte von Behörden und anderen Partnern auf beiden Seiten der Grenze durchgeführt. Basierend auf dieser bewährten Praxis besteht bei den Wasserverbänden das Bedürfnis, auch mit deutschen Behörden auf einer formellen öffentlich-rechtlichen Grundlage zusammenzuarbeiten, wie dies für Gemeinden und Provinzen in dem seit 1993 geltenden Anholter Vertrag  vorgesehen ist. Daher haben die Wasserverbände auf Initiative der Waterschap Rijn en IJssel im Jahr 2021 beim Minister für Inneres und Königreichsbeziehungen beantragt, die niederländischen Wasserverbände als öffentlich-rechtliche Organisationen zu benennen, auf die dieser Vertrag auf der Grundlage von Artikel 1:3 Anwendung findet. Nachdem die deutschen Vertragsparteien dem  zugestimmt hatten, gaben auch die niederländischen Minister ihre Zustimmung und veröffentlichten diese Zustimmung am 21. Dezember 2022 im Traktatblatt und ratifizierten sie am 1. März 2023 mit einem Schreiben an den nationalen Verband der Wasserverbände.

Quelle: Waterschap Rijn en IJssel

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