Covid-19 Update – 13. Januar 2022

Ab dem 13. Januar 2022 treten in Nordrhein-Westfalen neue Corona-Regeln in Kraft. Zu den wichtigsten Neuregelungen zählt eine Veränderung in den Zugangsbeschränken für Räume und Aktivitäten bei denen keine Maske getragen werden kann sowie eine Erweiterung der Maskenpflicht.

Zugangsbeschränkungen

Die zuvor geltende 2G-Regel wird durch „2G-plus“ erweitert. Das bedeutet, dass zusätzlich zum vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus, nun auch ein maximal 24 Stunden zurückliegender Schnelltest vorzulegen ist. Dieser Test kann neuerdings auch als Selbsttest direkt vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden.

Für Personen die bereits die Booster-Impfung erhalten haben oder zweifach geimpft und genesen sind, ist kein zusätzlicher Test notwendig.

Erweiterte Maskenpflicht

Auch unter freiem Himmel wird es teilweise eine Maskenpflicht geben. Nämlich an Orten, die auch für ungeimpfte Personen frei zugänglich sind, so zum Beispiel für Warteschlangen oder Veranstaltungen, bei denen keine 3G-Kontrollen durchgeführt werden.

Eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske wurde in Nordrhein-Westfalen nicht eingeführt, jedoch wird aufgrund der höheren Wirksamkeit ausdrücklich empfohlen, eine solche zu tragen. In Niedersachsen hingegen besteht die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel seit Dezember.

Quellen:

In Niedersachen wird die Weihnachts-und Neujahrsruhe bis zum 2. Februar 2022 verlängert. Damit gelten weiterhin die im Dezember beschlossenen verschärften Kontaktbeschränkungen.

Quellen:

Covid 19 Update – 13 Januari 2022 1