Der Interreg-Kleinprojektefonds

Der Interreg-Kleinprojektefonds2024-03-21T11:46:34+01:00

Förderung bis 25.000 €

Im Rahmen der Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit sind Bürger- und Kleinprojekte wichtige und erfolgreiche Instrumente mit hohem europäischem Mehrwert, um grenzbedingte und grenzübergreifende Hindernisse zu beseitigen, Kontakte zwischen den Menschen vor Ort zu fördern und die Grenzregionen und ihre Bürger einander näherzubringen. Diese Projekte können innerhalb des sogenannten „Kleinprojektefonds“ durchgeführt werden. Ein Kleinprojektefonds kann in diversen Bereichen entwickelt werden. Im Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland gibt es momentan einen Kleinprojektefonds mit den Schwerpunktbereichen Bildung, Governance, Gesundheit und People-to-People.

Kleinprojektefonds im Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland

Die Europäische Union unterstützt Kooperationsprojekte zwischen Nachbarländern. Speziell für Projekte, bei denen die Kooperation im deutsch-niederländischen Grenzraum im Mittelpunkt steht, wurde das Interreg VI-Programm Deutschland-Nederland kreiert. Um das Antragsprozedere für Interreg-Mittel zugänglicher zu gestalten, haben die deutsch-niederländischen Euregios in Abstimmung miteinander und mit den Interreg-Programmpartnern den sogenannten „Kleinprojektefonds“ (KPF) entwickelt. Dieser wurde speziell für Initiativen bis max. 25.000 € Förderung konstruiert. Für kleinere Aktivitäten mit einer kurzen Laufzeit, die für eine Pauschale in Höhe von 750 € in Betracht kommen, gibt es ein vereinfachtes Verfahren.

Der Kleinprojektefonds unterstützt Projekte, die den Fokus auf folgende Themenbereiche gelegt haben:

  • Bildung (z.B. Schulaustausche, Zusammenarbeit Schulen/Hochschulen, Austausche Lehrkräfte/Professoren, Sprachförderung, Praktika)
  • Governance (Förderung der Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen und Behörden)
  • Gesundheit (Austausch und Vernetzung z.B. von Gesundheitsdiensten, Prävention, Pflege – aber auch Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung)
  • People-to-People (Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen. Daraus ergeben sich umfangreiche Projektmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Kultur, Sport, Geschichte und Tourismus)

Möchten Sie auch grenzüberschreitend zusammenarbeiten? Dann stellen Sie gerne einen Antrag. Im Folgenden erfahren Sie, wer dafür infrage kommt und wie Sie einen Antrag einreichen können.

Wer kann einen Antrag stellen?

Projektanträge können jederzeit von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Vereinen, Unternehmen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und natürlichen Personen, die für die Veranlassung oder sowohl für die Veranlassung als auch die Durchführung eines Vorhabens zuständig sind, gestellt werden. Gefördert werden ausschließlich Projekte, bei denen deutsche und niederländische Partner miteinander kooperieren.

Das ist neu

Ein vereinfachtes Antragsverfahren ermöglicht die Beteiligung aller Vereine, Organisationen und Gruppen. Ebenso wird das Abwicklungsverfahren einfacher, da im Kleinprojektefonds mit Pauschalen gearbeitet wird. Somit entfällt die oft aufwendige Nachweispflicht in Form von Rechnungen oder Kontoauszügen. Veranstaltungen, die in der Regel nur einen Tag dauern, können künftig mit einer Pauschale von 750 € unterstützt werden. Für andere Initiativen oder Projekte im KPF ist weiterhin eine Förderung mit maximal 25.000 € möglich.

Wie stelle ich einen Antrag?

Zunächst sollten Sie in Erfahrung bringen, welche Projektart für Sie infrage kommt. Gewählt werden kann zwischen Mini-Projekten (pauschalierte Förderung von 750 €) und kleinen Projekten (max. Förderung von 25.000 €). Orientierungshilfen, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen könnten, finden Sie nachfolgend. Die Antragstellung wird über das elektronische Portal kpf.deutschland-nederland.eu durchgeführt.

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Orientierungshilfe - Pauschale 750 € Download
Orientierungshilfe - max 25.000 € Zuschuss Download

Was passiert, wenn ich meinen Antrag eingereicht habe?

Vorgehensweise bei Projekten mit einer pauschalen Förderung von 750 €:

  • Ihr Projekt sollte in der Regel bis zu einem Tag dauern und sich inhaltlich um eine grenzüberschreitende Begegnung oder Veranstaltung handeln.
  • Ihr Antrag wird innerhalb von zehn Arbeitstagen beurteilt und Sie erhalten bei einer positiven Entscheidung eine Zusage. Die Förderung wird Ihnen mit der Zusage ausgezahlt.
  • Mit dem Einreichen einer Durchführungserklärung sowie dem Erbringen eines Nachweises, dass das Projekt stattgefunden hat (z.B. Pressemitteilung, Foto, Teilnehmerliste), wird das Projekt abgeschlossen. Sie müssen keine Rechnungen und Zahlungsnachweise einreichen.

Vorgehensweise bei Projekten mit einer Förderung von bis zu 25.000 €:

  • Das Projekt wird einem Entscheidungsgremium vorgelegt. Dort wird entschieden, ob die Projektidee genehmigt wird.
  • Bei Antragstellung werden konkrete, individuelle Ziele/Ergebnisse festgelegt, die während der Projektlaufzeit erreicht werden müssen.
  • Nach dem Einreichen des Endberichts sowie dem Erbringen entsprechender Nachweise, wird der Zuschuss mit einer maximalen Förderung von 25.000 € EU-Mittel (max. 50 % der förderfähigen Kosten) ausgezahlt. Sie müssen keine Rechnungen und Zahlungsnachweise einreichen.

Sie möchten mehr wissen oder benötigen Unterstützung?

Wir freuen uns auf Ihre Projektideen und unterstützen Sie gerne bei Antragstellung und Durchführung Ihres Projektes. Möchten Sie Ihre Projektidee mit uns teilen? Kontaktieren Sie uns über kpf@euregio.eu.

Kontakt

Lorenz Dik - Interreg VI Kleinprojektefonds (KPF)
Silvia Schuster - Interreg VI Kleinprojektefonds (KPF) / GrenzInfoPunkt

Arten der Förderung

Möchten Sie auch grenzübergreifend zusammenarbeiten? Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, abhängig vom Umfang Ihrer Projektidee. Von niedrigschwelligen grenzüberschreitende Begegnungen, intensiverer und längerfristiger Zusammenarbeit bis zu Interreg-Projekten mit einer Förderung von mehr als 25.000 €. Lesen Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten.

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