Negativer Coronatest beim Grenzübertritt Niederlande – Deutschland

Wenn Sie von den Niederlanden nach Deutschland reisen wollen, müssen Sie einen negativen Coronatest haben. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Es gibt Ausnahmen und manchmal können Sie den Test auch in Deutschland durchführen lassen. Dies kann je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein.

In ganz besonderen Ausnahmefällen benötigen Sie keinen negativen Test, nämlich dann, wenn Sie durch Deutschland reisen und Ihr Fahrzeug nicht verlassen und Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben.

Hier können Sie die Regeln für jedes Bundesland nachlesen:

Negativer Coronatest beim Grenzübertritt Niederlande – Deutschland

Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie keinen guten Grund für eine Reise nach Nordrhein-Westfalen haben, sollten Sie zu Hause bleiben. Gleiches gilt, wenn Sie Symptome, die auf eine Corona-Erkrankung hindeuten, haben. Wenn Sie einen guten Grund haben, benötigen Sie einen negativen Test, der die Bedingungen erfüllt und nicht älter als 48 Stunden sein darf. Eine umfassende Übersicht über alle Regeln und Ausnahmen können Sie hier nachlesen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine weitere Gruppe von Menschen, die keinen Test brauchen: Wer sein Kind im Ausland zur Schule bringt und das Auto nicht verlässt, braucht keinen Test.

Bei einigen Personen sollte der Test nicht älter als 72 Stunden sein. Dies gilt für die folgenden Personen:

  1. Grenzpendler, die für ihre Arbeit, ihr Studium oder ihre Ausbildung die Grenze überqueren
  2. Wenn Sie einen Familienangehörigen ersten Grades haben und Sie mindestens zweimal pro Woche dorthin fahren oder wenn Sie einen Familienangehörigen pflegen und mindestens zweimal pro Woche dorthin fahren

Diese Gruppen können auch in Deutschland getestet werden.

Wenn Sie zur Kategorie 2 gehören, ist es ratsam, etwas dabei zu haben, aus dem der Zweck Ihrer Reise klar hervorgeht. Menschen, die Angehörige besuchen, etwa aus Pflegegründen, sollten sich bei der Coronahotline des Landes Nordrhein-Westfalen erkundigen, welche Papiere oder Formulare sie mitführen müssen (T. 0049 211 9119 1001). Sie können sich in Nordrhein-Westfalen testen lassen; der Test ist ggf. kostenpflichtig. Eine Liste aller Teststandorte in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier

Wenn Sie Grenzgänger sind, können Sie sich von Ihrem Arbeitgeber in Deutschland testen lassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen zweimal pro Woche einen Test anzubieten, wenn Sie aus den Niederlanden kommen. Im Normalfall erfüllt die Bescheinigung des Testergebnisses die Voraussetzungen für die Einreise nach Nordrhein-Westfalen. Die Kosten für die Tests, auch wenn Ihr Arbeitgeber Sie an eine Teststelle verweist,  trägt der Arbeitgeber. Beim Grenzübertritt müssen Sie nachweisen können, dass Sie in Deutschland arbeiten, daher ist es ratsam, eine Arbeitgeberbescheinigung oder etwas Ähnliches dabei zu haben. Wenn Sie ein Testzentrum aufsuchen, benötigen Sie außerdem eine Bestätigung des Termins. Eine Übersicht über alle Testzentren in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Wenn Sie aus einem anderen Grund nach Nordrhein-Westfalen fahren, müssen Sie schon beim Grenzübertritt einen negativen Test dabei haben, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sie müssen sich dann in die Niederlande testen lassen. Dies kann bei kommerziellen Anbietern durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass dies mit Kosten verbunden ist. Niederländische Arbeitgeber, die Personal nach Deutschland entsenden, können bei Erfüllen der Voraussetzungen die Arbeitgeberregelung in den Niederlanden in Anspruch nehmen, siehe: www.werkgeverstesten.nl.

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Niedersachsen

Wenn Sie keinen guten Grund haben, nach Niedersachsen zu fahren, bleiben Sie zu Hause. Wenn Sie einen guten Grund haben, benötigen Sie einen negativen Test, der bestimmte Bedingungen erfüllen muss und nicht älter als 48 Stunden sein darf.  Eine detaillierte Übersicht über alle Regeln und Ausnahmen können Sie hier nachlesen.

Für einige Gruppen gilt, dass sie nicht mehr als 2 Tests pro Woche benötigen:

  1. Grenzpendler, die die Grenze zu Arbeits-, Studien- oder Ausbildungszwecken überschreiten
  2. Wenn Sie einen Familienangehörigen ersten Grades haben, der in Deutschland lebt und Sie mindestens zweimal pro Woche dorthin fahren oder wenn Sie einen Familienangehörigen pflegen und mindestens zweimal pro Woche dorthin fahren

Diese Gruppen können sich möglicherweise auch in einem Testzentrum testen lassen. Dies ist von den jeweiligen Voraussetzungen und Testkapazitäten der Testzentren abhängig. Es handelt sich hierbei um kostenpflichtige Tests. Die Vergütung kann zwischen 25 € und 35 € variieren. Testwillige sollten zuvor Kontakt mit einem Testzentrum aufnehmen und einen Termin buchen.

Den Nachweis über eine Terminbuchung sowie weitere Nachweise, beispielsweise eine Arbeitgeberbescheinigung, sollten beim Grenzübertritt mit sich geführt werden, um zeigen zu können, dass man zu einer der genannten Gruppen gehört, für die die Ausnahmen gelten.

Nehmen Sie bitte Kontakt zur Corona-Hotline des Landes Niedersachsen (0511 120 6000) auf, um zu erfragen, welche Dokumente Sie bei einem Grenzübertritt benötigen.

Wenn Sie aus einem anderen Grund nach Niedersachsen fahren, müssen Sie schon beim Grenzübertritt einen negativen Test dabei haben, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sie müssen sich dann in den Niederlanden testen lassen. Die Testung kann bei kommerziellen Anbietern durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass dies mit Kosten verbunden ist. Niederländische Arbeitgeber, die Personal nach Deutschland entsenden, können bei Erfüllen der Voraussetzungen die Arbeitgeberregelung in den Niederlanden in Anspruch nehmen, siehe: www.werkgeverstesten.nl.

Einwohner Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens

Für Einwohner dieser Bundesländer gelten die gleichen Regeln. Das heißt, wenn Sie aus den Niederlanden zurückkehren, müssen Sie einen negativen Test bei sich haben, der nicht älter als 48 Stunden ist, es sei denn, Sie gehören zu einer Ausnahmegruppe. Einwohner von Deutschland können den kostenlosen Bürgertest nutzen.

Allgemein

Wenn Sie länger als 24 Stunden in Deutschland sind, müssen Sie sich über Einreiseanmeldung.de anmelden. Mit dieser Anmeldung können Sie auch nachweisen, dass Sie sich schon länger in Deutschland aufhalten und dass Ihr negativer Test älter als 48 bzw. 72 Stunden ist.

Die Regeln sind nicht immer eindeutig oder können zu Verwirrung führen. Im Zweifelsfall können Sie sich jederzeit an die Coronahotlines in Deutschland wenden. Für Niedersachsen ist es die + (0) 49 511 – 120 6000 und für Nordrhein-Westfalen die +49 (0) 211 9119 1001.