COVID-19 Update – 3. August 2021

+++++++ Update: 09.08.2021 +++++++

Nach Angaben des Robert Koch Instituts gelten die Niederlande ab Sonntag, 8. August 2021, nicht mehr als Hochrisikogebiet – ausgenommen hiervon sind weiterhin die überseeischen Teile. Was dies für den grenzüberschreitenden Verkehr bedeutet, lesen Sie hier.

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Seit dem 1. August 2021 gilt in Deutschland eine neue Einreiseverordnung: Alle Personen ab 12 Jahren müssen bei Einreise, solange sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind, einen negativen Corona-Test vorweisen. Dies gilt unabhängig davon, von wo aus oder mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Ein PCR-Test darf dabei grundsätzlich nicht älter als 72h sein und ein Schnelltest nicht älter als 48h. Für Grenzpendler und den „kleinen Grenzverkehr“ gibt es Ausnahmen.

Was dies im Einzelnen für den Grenzverkehr bedeutet, hat GrenzInfoPunkt ausführlich zusammengefasst:

Alle aktuell verfügbaren Informationen bezüglich Einreiseverordnung, Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht bietet das Bundesgesundheitsministerium:

Darüber hinaus bietet das Bundesgesundheitsministerium ein ausführliches FAQ, das Antworten auf alle Fragen zu den Einreiseregelungen bietet:

Die EUREGIO empfiehlt allen Grenzgängern, die Fragen haben, regelmäßig auf folgende Websites zu schauen:

Sobald uns aktuelle und endgültige Informationen für die Auswirkungen auf die Grenzsituation vorliegen, werden diese Websites aktualisiert. Aufgrund des Wochenendes kann es etwas länger dauern, bis eindeutige Informationen zu den neuen Regelungen vorliegen und verarbeitet werden können. Bis dahin können wir leider keine (telefonischen) Auskünfte geben.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Deutschland:

Niederlande:

Offizielle Hotlines mit weiteren Informationen:

  • Niederlande: Publieksinformatienummer: Tel. aus NL: 0800 1351; aus D: +31 (0) 20 205 13 51 (zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar)
  • Niedersachsen: Bürgerhotline: Tel.: +49 (0) 511 120 6000 (montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, samstags: 10 bis 15 Uhr)
  • Nordrhein-Westfalen: Bürgerhotline +49 (0) 211 / 9119-1001 (montags bis freitags: 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags: 10-18 Uhr)
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