Der deutsche Bundestag hat die sogenannte Corona-„Notbremse“ verabschiedet, mit der die Pandemie noch effektiver bekämpft werden soll. Bisher oblag die Entscheidung, welche Maßnahmen zur Eindämmung getroffen werden, den einzelnen Bundesländern selbst. Die unterschiedlichen Regelungen sorgten allerdings bei vielen Menschen für Verwirrung. Mit der „Notbremse“ treten am 24. April nun bundesweit einheitliche Regeln in Kraft.
Die Corona-„Notbremse“ tritt in Kraft, sobald die 7-Tage-Inzidenz (Anzahl Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche) in einer Kommune oder in einem Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen 100 überschreitet. Mehr Informationen darüber, welche Regeln wann gelten, finden Sie auf nachfolgenden Seiten: